Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das Fahrzeug kann von einer juristischen oder physischen Person gemietet werden. Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre lang einen gültigen Führerschein der Kategorie B besitzen. Das Fahrzeug darf nur von im Vertrag festgelegten Personen betrieben werden! 1.2. Das Fahrzeug darf nicht untervermietet werden. Das Rauchen und Fahren von Tieren ist im Fahrzeug verboten. Die Fahrgeschwindigkeit sollte an die Straßenverhältnisse angepasst werden. Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 110 km / h. Der Mieter ist verpflichtet, den entsprechenden Kraftstoff der EURODIESEL BS-Klasse zu tanken und bei der Rücksendung des Fahrzeugs dem Vermieter Rechnungen über das Tanken zur Inspektion zu geben. Der Mieter darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Beruhigungsmitteln fahren. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich für touristische Zwecke und nicht für gesetzlich verbotene Aktivitäten wie den Transport von Waffen, Drogen und dergleichen zu verwenden. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel hat der Vermieter das Recht, alle Kosten zu berechnen, die im Zusammenhang mit diesem Artikel anfallen. Nach dem Mietvertrag können Strafen und Kosten entstehen, weshalb der Vermieter das Recht hat, den Mieter bis zu 2 Jahre nach dem Mietvertrag zu belasten. Alle Strafen für Verkehrsverstöße werden ausschließlich vom Mieter getragen (auch wenn die Strafe per Post eintrifft, nachdem der Camper an den Vermieter zurückgegeben wurde). Wenden Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls an den Vermieter, rufen Sie die Polizei an, füllen Sie einen europäischen Unfallbericht aus und fügen Sie nach Rücksendung des Fahrzeugs an den Vermieter einen Bericht über das schädliche Ereignis sowie einen Alkoholtest bei . Wenn der Mieter dies nicht tut, trägt der Mieter alle Schadenskosten im Zusammenhang mit dem Schaden, unabhängig davon, wer für das schädliche Ereignis verantwortlich ist. 1.3. Beide Parteien müssen den vereinbarten Abhol- und Rückfahrtermin des Fahrzeugs zum Depot Tinjan 2f, Tinjan, einhalten. Die Mietzeit kann während der Arbeitszeit von 14.00 bis 17.00 Uhr (samstags zwischen 12.00 und 13.00 Uhr) liegen, und der Mieter muss das Fahrzeug zwischen 8.00 und 10.00 Uhr zurückgeben. Verzögerungen werden nicht toleriert und jede begonnene Stunde Verspätung wird mit 29 € berechnet. 1.4. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigen beide Parteien, dass das Fahrzeug mit allen zugehörigen Geräten und Dokumenten technisch korrekt und sauber geliefert wurde. 1.5. Der Mieter, der das Fahrzeug aufgrund früherer Schäden oder Fehlfunktionen nicht in der vereinbarten Laufzeit nutzen kann, entscheidet nach Vereinbarung über eine andere Frist, oder der gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Der Vermieter übernimmt im Zusammenhang mit diesem Artikel keine andere Haftung.
2. Zahlungsmethode und Garantien
2.1. Vor der Übernahme des Fahrzeugs zahlt der Mieter eine Garantie als Garantie dafür, dass er das Fahrzeug in unverändertem Zustand und in gutem Zustand zurückgibt, während er es übernahm. Die Garantie wird drei Arbeitstage vor der Übernahme des Fahrzeugs auf das Konto des Leasinggebers bezahlt. Die Garantie beträgt 1.500 €. Wenn der Vermieter jedoch aufgrund einiger Umstände des betreffenden Mietvertrags schätzt, dass die Garantie höher sein sollte, kann die Garantie bis zu 3.500 € betragen. Im Falle einer externen Beschädigung des Fahrzeugs (am Aufbau und am Fahrgestell) wird die Garantie durch Verschulden des Mieters oder eines unbekannten Täters erst zurückgegeben, wenn das Fahrzeug repariert wurde, dh bis eine schriftliche Erklärung der Versicherung eingeht Firmen. Für alle Schäden am Fahrzeug oder an der Ausrüstung, die nicht versichert sind, ist der Mieter verantwortlich und bezahlt den Schaden. 2.2. Der Beginn des Mietvertrags beginnt mit der Annahme des Angebots und den Bedingungen des Mietvertrags, der Zahlung des gesamten Betrags des Mietvertrags und der Garantie sowie der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien. Der Vermieter berechnet die Miete an den Mieter des Wohnmobils gemäß der gültigen Preisliste. In dieser Menge ist kein Kraftstoff enthalten. Eine Vorauszahlung von 40% des Mietbetrags wird als Buchungsbestätigung bezahlt. Der Rest muss 45 Tage vor dem Abholen des Fahrzeugs bezahlt werden. Wenn der Rest der Miete nicht spätestens 30 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt wird, behalten wir die Vorauszahlung bei und stornieren die Reservierung. 2.3. Bei Stornierung bis zu 45 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs behalten wir 30% der Vorauszahlung. Im Falle einer Stornierung 30-44 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs behalten wir 60% des bezahlten Mietbetrags ein. Wenn die Miete 15-29 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs storniert wird, behalten wir 80% des bezahlten Betrags. Wenn die Miete bis zu 14-0 Tage vor der Übernahme des Fahrzeugs storniert wird, behalten wir 100% des bezahlten Mietbetrags ein.
3. Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle neuen Schäden bei der Rückführung des Fahrzeugs zu melden. Der Mietvertrag endet mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, Zahlung zusätzlicher Kosten, und Rückerstattung der Garantie innerhalb von 15 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs, wenn keine Hindernisse gemäß den Bedingungen des Mietvertrags bestehen (Verkehrsverstöße, Beschädigung des Fahrzeugs und des Fahrzeugs, Verzögerung, fahrlässige Verwendung). 3.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich und im gleichen Zustand wie bei der Abholung, fehlerfrei, technisch einwandfrei und sauber zurückzugeben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht sauber zurück, wird ihm die Reinigung gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt (extern – 67,00 € – 133,00 €, intern – 67,00 € – 199,00 €, Abwasserentleerung – 40 €, Toiletten-/Kassettenreinigung). - 60 €, Geschirrspülen 50 €). Der Mieter muss das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben, andernfalls berechnet ihm der Vermieter die Differenz bis zum vollen Tank mit einer Rückerstattung von 30 €. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei jedem Verlassen des Fahrzeugs zu verschließen, diese Dokumente stets gut aufzubewahren und niemals im Fahrzeug zu lassen, andernfalls berechnet der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung in Höhe von 531 € für den Verlust von Dokumenten oder Schlüsseln. Bei Beschädigung oder Verlust zusätzlicher Ausrüstung ersetzt der Mieter deren Schaden. 3.3. Der Mieter muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Rückflugdatum des Fahrzeugs die Erlaubnis zur Verlängerung der Anmietung des Fahrzeugs beantragen. Die Genehmigung wird per SMS, Viber, WhatsApp oder E-Mail angefordert und eingeholt.
4. Haftung des Mieters
4.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu halten und zu warten, und haftet in erheblichem Maße für Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften. Der Mieter ist verpflichtet, den Füllstand aller Flüssigkeiten im Motor und den Druck in den Reifen während des Leasingverhältnisses zu kontrollieren. 4.1. Wenn ein Fehler auftritt, ist der Mieter SOFORT verpflichtet, den Vermieter zu informieren, um das Problem gemeinsam zu lösen. Der Mieter erhält Anweisungen, was und wie zu tun ist, dh er wird an den erstmöglichen Dienst verwiesen. Wenn sich der Mieter (aus irgendeinem Grund) weigert, zum angegebenen Dienst zu gehen, wird der Leasinggeber davon ausgehen, dass der Leasingnehmer den Mangel nicht einmal gemeldet hat und der Leasingnehmer kein Recht hat, Berufung einzulegen. Der Mieter darf ein kaputtes oder beschädigtes Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt und versichert lassen. 4.2. Alle Eingriffe in das Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung des Leasinggebers sind verboten und der Leasingnehmer ist für alle Folgen verantwortlich. Fahrzeugreparaturkosten, die nicht mit dem Leasinggeber koordiniert wurden, werden nicht erfasst. Im Falle eines größeren Ausfalls (bei dem die Reparatur mindestens zwei Tage dauert) hat der Mieter das Recht, den nicht verwendeten Teil der Miete zurückzugeben. Im Falle einer Panne, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs verursacht wird, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete und ist verpflichtet, alle angefallenen Kosten zu decken. 4.3. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls (Verkehrsunfall, Diebstahl, Einbruch, Beschädigung des Parkplatzes) unverzüglich der in dem Land, in dem sich der Unfall ereignet hat, zuständigen Polizei und dem Vermieter zu melden. Der Mieter verpflichtet sich auch, während der Fahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Opiaten, Betäubungsmitteln und Beruhigungsmitteln zu stehen. Andernfalls übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten nicht, dh erkennt eine umfassende Versicherung an und alle Kosten werden vom Mieter getragen. Alle Fahrzeuge des Vermieters sind versichert, wenn ein Dritter Schaden erleidet. Der Versicherer deckt den durch Privatfahrzeuge verursachten Schaden bis zu dem gesetzlich versicherten Betrag ab. Der Fahrer und 5 Passagiere sind wegen Körperverletzung und Tod versichert, in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die Versicherungsgesellschaft für einen solchen Schaden bietet, bis zum versicherten Betrag, vorgeschrieben durch die Entscheidung über die niedrigsten Versicherungsbeträge, für die in Kroatien eine Kfz-Versicherung erforderlich ist. 4.5. Im Falle eines Ausfalls des Fahrzeugs oder eines Teils des Upgrades, Der Vermieter wird innerhalb von 36 Stunden alles tun, um den Fehler zu beheben, aber wenn eine Reparatur nicht möglich ist, Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem Mieter aufgrund einer Fehlfunktion am / im Fahrzeug entstehen können. Daher verzichtet der Mieter auf Ansprüche des Leasinggebers im Namen von Kosten, die durch den Ausfall des Fahrzeugs verursacht werden. Befindet sich das Fahrzeug in einem nicht laufenden Zustand, sind die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs in das Depot vom Vermieter übernommen, jedoch nur für Entfernungen bis zu 600 km vom Depot entfernt. Wenn der Mieter beschließt, zu weiter entfernten Zielen von 600 km zu fahren, und das Fahrzeug defekt bleibt, trägt der Mieter die gesamten Kosten für den Transport des Fahrzeugs zum Depot. Der Mieter sollte für solche Fälle eine angemessene Reiseversicherung haben (z. B. ADAC) 4.6. Im Falle eines Ausfalls oder Unfalls, der vom Mieter durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurde, hat der Vermieter das Recht, kein weiteres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter behält die Kaution bis zur endgültigen Reparatur des Fahrzeugs und bis zur Reparatur des Fahrzeugs hat dieses Fahrzeug den Status, vom Mieter gemietet zu werden, der den Ausfall oder die Beschädigung verursacht hat.
5. Haftung des Vermieters
5.1. Der Vermieter mietet ein sauberes und technisch korrektes Camper mit einem vollen Kraftstofftank, einem vollen Tank mit frischem Wasser, einer vollen Flasche Gas (1 Stück), Toilettenchemikalien sowie einem leeren Abwassertank und einer sauberen Toilettenkassette. Der Vermieter hat das Recht, den Zustand des Fahrzeugs jederzeit zu überprüfen sowie das Fahrzeug sofort zu beschlagnahmen, wenn der Mieter gegen eine in diesem Vertrag festgelegte Bestimmung verstößt. 5.2. Der Vermieter liefert dem Mieter das richtige und technisch einwandfreie Fahrzeug, aber gleichermaßen, Der Vermieter kann niemandem garantieren, Er garantiert auch nicht, dass das Fahrzeug während des Mietvertrags einwandfrei funktioniert, und folglich, Der Mieter verzichtet im Voraus auf Beschwerden oder wesentliche Ansprüche, die zu einem Scheitern führen könnten. Fahrzeuge. Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Betrag für nicht genutzte Miettage an den Mieter zurückzugeben, wenn offensichtlich ist, dass der Mieter nicht für das technische Problem verantwortlich ist. 5.3. Im Falle einer Kollision oder eines Fahrzeugausfalls ist der Vermieter in keinem Fall verpflichtet, dem Mieter die Unterbringungskosten (Hotel usw.) zu erstatten.) sowie Transportkosten (Taxi, Auto, Zug, Flugzeug, Bus usw. mieten.) oder sonstige diesbezügliche Kosten. 5.4. Im Falle eines von Dritten verursachten Unfalls und falls das Fahrzeug nicht in fahrbereitem Zustand ist, versucht der Vermieter, innerhalb von 48 Stunden ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, verpflichtet sich der Vermieter, den verbleibenden Mietbetrag für nicht genutzte Tage zurückzugeben, jedoch nur nach Erhalt einer Polizeiaufzeichnung, aus der hervorgeht, dass der Unfall nicht die Schuld des Mieters war. Bei der Rückgabe der Garantie reduziert der Leasinggeber diese um die Höhe der manipulativen Kosten. 5.5. Wenn der Mieter zusätzlich zum Camper Fahrräder oder ähnliche Geräte mietet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten für die Reparatur von Fahrrädern zu erstatten, die sich aus der Verwendung derselben durch den Mieter ergeben können. 5.6. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug aus irgendeinem Grund früher als geplant zurückgibt, ist der Leasinggeber nicht verpflichtet und erstattet dem Leasingnehmer nicht für nicht verwendete Tage keine Rückerstattung. 5.7. Fehler beim Betrieb von Radios, Klimaanlagen, Kühlschränken, Tempomat oder Warmwasserbereitung gelten nicht als Fehlfunktionen, aufgrund derer der Mieter Schäden aufgrund von Zeitverlust für deren Reparatur oder aufgrund von vermindertem Komfort geltend machen kann.
6. Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten
6.1. Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter private Daten aufbewahrt. Der Vermieter kann auf Ersuchen der Polizei oder der zuständigen Dienststellen die personenbezogenen Daten des Mieters weitergeben, falls der Mieter Straftaten begangen hat, Straftaten oder irgendetwas, das gegen diesen Mietvertrag oder die Gesetze der Länder verstößt, in denen der Mieter beim angeheuerten Camper geblieben ist. Der Vermieter hat das Recht, die Daten des Mieters und der Pannenhilfe im Falle eines Fahrzeugausfalls weiterzuleiten.
7. Endgültige Bestimmungen
Mit seiner Unterzeichnung bestätigt der Mieter, dass er mit allen Bedingungen des Mietvertrags vollständig vertraut ist und keine Einwände hat. Alle Preise enthalten 25% Mehrwertsteuer. Der Vertrag besteht aus zwei Exemplaren, von denen jede Partei eine Kopie hat. Das Gericht in Pazin ist zuständig für alle ungelösten Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter.